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Artikel 20 Des Grundgesetzes Grundprinzipien Des Deutschen Staates

Artikel 20 des Grundgesetzes: Grundprinzipien des deutschen Staates

Was regelt Artikel 20?

Artikel 20 des Grundgesetzes (GG) legt die Grundlagen des deutschen Staates fest und definiert dessen Staatsform, Staatsgewalt und das Recht zum Widerstand.

Demokratie und Sozialstaat

Paragraph 1 des Artikels 20 definiert Deutschland als einen "demokratischen und sozialen Bundesstaat". Dies bedeutet, dass die Staatsgewalt vom Volk ausgeübt wird und der Staat verpflichtet ist, für soziale Gerechtigkeit und den Schutz der Grundrechte seiner Bürger zu sorgen.

Gewaltenteilung

Paragraph 2 regelt die Gewaltenteilung, die Trennung von gesetzgebender, ausführender und richterlicher Gewalt. Diese Struktur soll sicherstellen, dass keine einzelne Institution zu viel Macht anhäufen kann.

Recht zum Widerstand

Einzigartig ist die in Paragraph 4 verankerte Regelung des Rechts zum Widerstand gegen jede Gewalt, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet. Dieses Recht ist allerdings nur als letztes Mittel vorgesehen, wenn alle anderen Rechtswege ausgeschöpft sind.

Fazit

Artikel 20 des Grundgesetzes ist ein Grundpfeiler der deutschen Demokratie. Er definiert die Prinzipien, auf denen der deutsche Staat beruht, und garantiert die Rechte und Freiheiten seiner Bürger. Die Gewaltenteilung, der soziale Charakter und das Recht zum Widerstand tragen dazu bei, eine offene und pluralistische Gesellschaft zu bewahren.


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